Kostenübernahme und Leistungen

Wir haben jeweils einen hälftigen Versorgungsauftrag im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für Erst- und Beratungsgespräche werden von den gesetzlichen Krankenkassen (psychotherapeutische Sprechstunde) sowie i.d.R. auch von der Beihilfe und privaten Krankenversicherung – dort im Rahmen der probatorischen Sitzungen – übernommen (Abrechnung nach GOP).
Menschen, die an unseren Kurzinterventionsgruppen teilnehmen möchten, können dies im Rahmen der „psychosomatischen Grundversorgung“ der gesetzlichen Krankenversicherungen vor Aufnahme einer Psychotherapie ohne weitergehende Antragsschritte tun. Sollten Sie privat versichert sein, müssten Sie im Vorhinein klären, ob die Kosten für die Kurzintervention übernommen werden.
Sollten wir zu der Entscheidung kommen, in einer ambulanten Psychotherapie gemeinsam arbeiten zu wollen, ist dies im Rahmen einer Akutbehandlung (12 Sitzungen), Kurz- oder Langzeittherapie möglich. Dabei wird i.d.R. ein Antrag an Ihre Krankenversicherung gestellt, die dann über die Kostenübernahme entscheidet.

Für unsere weitergehenden Angebote (Supervision, Coaching, Paartherapie, Weiterbildungen in Präsenz- und Online) treffen wir individuelle Honorarvereinbarungen mit Ihnen.

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