Kostenübernahme und Leistungen

Diagnostik: Termine zur Abklärung der Indikation für eine Psychotherapie und damit einhergehenden Diagnostik werden im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden sowie ggf. der Probatorik in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe (Abrechnung nach GOP) übernommen. Dies gilt nicht bei der kurzfristigen Absage von Terminen (weniger als 48 Stunden vorher). Das entstehende Ausfallhonorar ist selbst zu finanzieren.

Sollten wir zu der Entscheidung kommen, in einer ambulanten Psychotherapie gemeinsam arbeiten zu wollen, ist dies im Rahmen einer Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie, die wir im Gruppensetting anbieten, möglich. Dabei wird i.d.R. ein Antrag an Ihre Krankenversicherung gestellt, die dann über die Kostenübernahme entscheidet.

Die Kosten der weitergehenden Angebote (Supervision, Selbsterfahrung, Coaching, Weiterbildungen in Präsenz- und Online) sind selbst zu tragen. Wir treffen dazu Honorarvereinbarungen mit Ihnen, die im Einzelsetting i.d.R. angelehnt sind an die aktuellen GOP-Abrechnungsempfehlungen (d.h. 3,1- oder 3,5-facher Satz). Im Gruppensetting bzw. für Weiterbildungen werden spezifische Honorarvereinbarungen getroffen. Für externe Supervision und Weiterbildungen stellen wir Fahrtkosten in Rechnung.

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